Lohnsummensteuer

Lohnsummensteuer
Lohnsummensteuer,
 
die Besteuerung von (gewerblichen) Unternehmen entsprechend der Summe der in einem Zeitabschnitt gezahlten Löhne und Gehälter. In der Bundesrepublik war die Lohnsummensteuer lange Zeit ein Teil der Gewerbesteuer. Die Lohnsummensteuer wurde zum 1. 1. 1980 abgeschafft, da man glaubte, sie beeinträchtige das Arbeitsplatzangebot. Seither wird neben dem Gewerbeertrag nur noch der Einsatz des Produktionsfaktors Kapital belastet, sodass arbeitsintensive Produktionen gegenüber kapitalintensiven Produktionen steuerlich begünstigt werden. Die als Ersatz für die Gewerbesteuer vorgeschlagene Wertschöpfungsteuer würde auch eine Lohnsummensteuer umfassen.
 
In Österreich wurde die bis dahin im Rahmen der Gewerbesteuer erhobene Lohnsummensteuer von 2 % zum 1. 1. 1994 ersetzt durch eine allgemeine Lohnsummensteuer in Höhe von 3 % für alle (nicht nur gewerbliche) Unternehmen (Kommunalsteuer).

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Lohn|sum|men|steu|er, die: Gewerbesteuer, die auf der Grundlage der Lohnsumme erhoben wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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